Freiwillige Feuerwehr 31246 Lahstedt - Gadenstedt

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Historie
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Entwicklung des Feuerwehrwesens in der Region

Vor ca. 160 Jahren bildeten sich überwiegend aus den Kreisen der Turnerschaft die ersten Hilfseinrichtungen mit dem Ziel, durch die Bekämpfung von Schadenfeuern Werte zu erhalten. Zu den ersten Einrichtungen dieser Art zählte die Feuerwehr Peine, die im Jahre 1852 gegründet wurde und somit die älteste Freiwillige Feuerwehr im heutigen Landkreis Peine ist.

Das Preußische Gesetz vom 21.12.1904 ließ den Erlass von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung der Einwohner zur Hilfeleistung bei Bränden und dergleichen zu. Es wurde durch das Preußische Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15.12.1933 abgelöst und aufgehoben.

Danach musste in jedem „Ortspolizeibezirk“ eine leistungsfähige und den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausgerüstete Feuerwehr vorhanden sein. Sie hatte den Auftrag, die Gefahren abzuwehren, die der Allgemeinheit oder dem Einzelnen durch Schadenfeuer drohen. Die sog. „Polizeiaufsichtsbehörden“ konnten den Feuerwehren auch die Abwehr sonstiger Gefahren übertragen.

Bereits damals wurden die Feuerwehren in

· Berufsfeuerwehren

· Freiwillige Feuerwehren und

· Pflichtfeuerwehren

untergliedert.

Freiwillige Feuerwehren waren Vereine, deren Vereinszweck allerdings durch gesetzliche Bestimmungen geregelt wurde und die der Anerkennung staatlicher Organe bedurften. Das o. g. Gesetz von 1933 enthielt noch die Bestimmung: „Freiwillige Feuerwehren sind Vereine, deren Vereinszweck in der Bekämpfung der Feuergefahr besteht“.

Etwas anders verlief die Entwicklung des Feuerlöschwesens im damaligen Land Braunschweig. Als Ursprung des braunschweigischen Feuerwehrwesens sind die ersten Anordnungen der Regierung von Brandverhütungsmaßnahmen in den Gemeinden um 1750 anzusehen.

Durch diese wurde das Verbot des Tabakrauchens in Ställen und Straßen, des Feuermachens im Ort, bei Kornfeldern, bei Hecken etc. geregelt. Ebenso die Anlage von Löschwasserstellen und anderem mehr, als die strohgedeckten Lehmfachwerkhäuser sehr brandgefährdet waren und die Besitzer durch Einführung der Pflicht-Brandkassenversicherung geschützt wurden.

Auch wegen dieser Brandkasse musste größter Wert auf Vorbeugungsmaßnahmen gelegt werden, die schließlich im Jahre 1832 zu der von der Regierung erlassenen „Feuerordnung für die Landgemeinden“ führte. Diese schrieb neben den baulichen Absicherungen erneut Maßnahmen beim Umgang mit Feuer und Licht vor, sowie Anordnungen zur Vorbereitung der Brandbekämpfung durch Geräte (Spritze, Feuerhaken, Eimer, Feuerleitern, Löschwische), Mannschaften und Löschwasserteiche.

Das Interesse der Versicherungen förderte zusätzlich die technische Ausrüstung. Die im Jahre 1862 entstandene erste Freiwillige Feuerwehr in der Stadt Braunschweig – auch sie ging aus einem Turnverein als „Turner-Feuerwehr“ hervor – war mit der damals entwickelten „Abprotz-Spritze“ von der Firma Metz aus Heidelberg ausgestattet. Diese „Turner-Feuerwehr“ führte als Vorläufer über den „Löschverein“ zur „Städtischen Feuerwehr“ im Jahre 1867.



 

Verhaltensregeln im Brandfall

Rauchmelder retten Leben



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